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Jahresplaner 2010 ab sofort zu bestellen |
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Auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder die Gelegenheit bieten den praktischen und stark nachgefragten EuCor Jahresplaner 2010 im übersichtlichen Format 840 x 594mm zu bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde automatisch mit Ihrer neuen Übersicht "EuCor - Preise & Leistungen 2010/2011" ein Exemplar des aktuellen Wandplaners geschickt bekommen. Zur Bestellung schicken Sie uns einfach das hinterlegte Bestellformular , auf dem Sie bitte Ihre Kontaktdaten sowie die benötigte Menge eintragen, als Fax auf die bekannte Nummer +49 (0) 60 21 - 58 4 99-99. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Jahr die maximale Anzahl pro Kanzlei oder Unternehmen auf 10 Exemplare begrenzt haben. Sollten Sie trotzdem eine größere Menge benötigen, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Vielen Dank |
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Hat Ihre Marke oder Ihr Kennzeichen ein unverwechselbares Profil ?EuCor schafft Klarheit. Namen, Marken und Kennzeichen zu recherchieren ist unser Geschäft. Seit nunmehr 20 Jahren ist EuCor der leistungsstarke, kompetente und verantwortungsvolle Partner auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte. Im Auftrag von multinationalen Markenartikelherstellern, kleinen und mittleren Unternehmen, namhaften Kanzleien, renommierten Werbeagenturen und Produktdesignern forschen wir in Datenbanken weltweit nach Wort- und Bildmarken, Unternehmenskennzeichen, Geschmacksmustern, Domainnamen und Werktiteln. Wir erledigen das mit Know how, Gespür, Erfahrung und Erfolg für unsere Kunden - und gerne auch für Sie.   |
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Ausrufezeichen keine Marke |
! steht für eine Marke - ist aber keineDer europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 30.09.09 entschieden, dass ein einzelnes Ausrufezeichen (!) nicht als Markenzeichen in der EU geschützt werden kann. Dies hatte der Hamburger Modeanbieter "Joop! " versucht. Schon zuvor war Joop! damit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante gescheitert. Damals wie heute ist die Begründung, dass das Ausrufezeichen, welches nicht besonders gestaltet ist, "nicht unterscheidungskräftig sei". Das Amt und das Gericht folgten insofern nicht der Argumentation des Unternehmen, dass das Zeichen nicht nur Bestandteil der Hauptmarke "Joop!" sei, sondern darüber hinaus auch beim relevanten Publikum bzw. Verkehrskreis für hochwertige und edle Bekleidung, Schmuck und Accessoires stehe. (Az: T-75/08) |
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